Wir freuen uns, Ihnen heute unser neues Logo vorstellen zu können. Es ist das neue Zeichen unserer Gemeinschaft und wird uns ab sofort bei allem begleiten, was wir für unsere Gemeinde anpacken.
Wir wollten ein Design, das zeigt: Die BfB ist lebendig, modern und tief in Schermbeck verwurzelt. Alles wirkt nun ein wenig klarer und aufgeräumter – genau so, wie wir auch unsere Arbeit für Sie gestalten möchten.
Wir hoffen, dass Ihnen unser neues Erscheinungsbild genauso gut gefällt wie uns!
Du möchtest unsere Arbeit unterstützen und die Zukunft unserer Gemeinde mitgestalten? Bei uns hast du zwei Möglichkeiten:
Ordentliches Mitglied: Du möchtest dich aktiv einbringen, mitdiskutieren und die BfB tatkräftig unterstützen.
Fördermitglied: Du möchtest unsere politische Arbeit finanziell unterstützen, ohne direkt aktiv an den Sitzungen teilzunehmen.
Lade dir einfach unseren Mitgliedsantrag herunter, kreuze deine gewünschte Mitgliedschaft an und sende ihn uns ausgefüllt per Post oder gescannt per E-Mail an info@bfb-schermbeck.de zu.
Gemäß der Satzung der Wählervereinigung „Bürger für Bürger im Rat der Gemeinde Schermbeck“ (BfB) gibt es folgende Unterschiede zwischen einem fördernden Mitglied und einem ordentlichen Mitglied:
Ordentliches Mitglied:
Wer kann es werden? Jeder Bürger der politischen Gemeinde Schermbeck, der keiner anderen politischen Partei oder Wählervereinigung angehört. Er/Sie muss bereit sein, bei der Durchsetzung des Programms der Wählervereinigung mitzuwirken.
Aufnahme: Erfolgt durch Unterzeichnung einer Beitrittserklärung und Anerkennung der Satzung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Rechte: Hat das Recht, im Rahmen der Satzung in der Wählervereinigung an der kommunalpolitischen Willensbildung, den Abstimmungen und Wahlen mitzuwirken (aktives und passives Wahlrecht).
Kann an der Wahl der Kandidaten für die Kommunal-/Kreistagswahl teilnehmen.
Pflichten: Hat die Pflicht, die kommunalpolitische Arbeit der Wählervereinigung zu unterstützen, den Beschlüssen der Mitgliederversammlung nachzukommen und die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträge zeitgerecht zu entrichten.
Förderndes Mitglied:
Wer kann es werden? Alle Personen, die die Grundsätze der Wählervereinigung anerkennen und ein Interesse daran haben, dass in der Gemeinde Schermbeck eine verantwortungsbewusste Kommunalpolitik betrieben wird, die dem Wohle aller Bürger dient.
Aufnahme: Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Rechte: Hat kein Stimmrecht. Hat das Recht, an der kommunalpolitischen Willensbildung mitzuwirken und mit beratender Stimme an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen.
Pflichten: Hat die Pflicht, die kommunalpolitische Arbeit der Wählervereinigung zu unterstützen, den Beschlüssen der Mitgliederversammlung nachzukommen (obwohl ohne Stimmrecht) und die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträge zeitgerecht zu entrichten.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Der Hauptunterschied liegt im Stimmrecht und im aktiven und passiven Wahlrecht, das nur ordentlichen Mitgliedern zusteht. Fördernde Mitglieder unterstützen die Vereinigung ideell und finanziell und können beratend mitwirken, haben aber keine Entscheidungsbefugnis bei Abstimmungen und Wahlen. Ordentliche Mitglieder sind zudem enger an die Bedingung geknüpft, keiner anderen politischen Partei oder Wählervereinigung anzugehören und aktiv bei der Programmdurchsetzung mitzuwirken.
-Der Vorstand-
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