TOP 1 – 4:
Diese Tagesordnungspunkte beinhalten ausschließlich formale Feststellungen zu Sitzungsbeginn.
TOP 5: Mitteilungen
1. Der Bürgermeister geht kurz auf den BfB-Antrag vom 06.03.2019 ein und stellt fest, dass er diesen Antrag überhaupt nicht versteht. Denn laut NRW-Baugesetzbuch steht der Gemeinde ein allgemeines Vorkaufsrecht nach § 24 an bereits bebauten Grundstücken grundsätzlich überhaupt nicht zu. In einer kurzen Gegenrede verwies Herr Heiske auf den § 25 in Verbindung mit § 40 des gleichen Gesetzes, wonach in engen Grenzen Ausnahmen durchaus vorstellbar und zulässig wären.
2. Thomas Pieniak, Ratsherr der BfB in Schermbeck, fordert den Rücktritt von SPD-Ratsfrau Zimprich. Es geht um Drohbriefe, die Staatsanwaltschaft und Verdächtigungen. Pieniak verlas im Rat nun eine Erklärung. Die vollständigen Einzelheiten dieser Erklärung können den regionalen Medien entnommen werden.
3. Der Kämmerer informierte kurz über die vorliegende Stellungnahme zum Haushaltsssicherungskonzept (HSK) der Gemeinde Schermbeck.
Die Tagesordnung zur o.g. Sitzung wird um die nachfolgende(n) Punkt(e) ergänzt:
5.1 Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten auf Grundlage von § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 49 und 53 Landesbeamtengesetz (LBG) sowie § 15 Nebentätigkeitsverordnung (NtV). Eine Auflistung der Einnahmen des Hauptverwaltungsbeamten liegt öffentlich vor.
5.2 Wahrung von kommunalen Belangen gegenüber den Betreibern von Deponien in Schembeck-Gahlen und im unmittelbar angrenzenden Hünxe-Gartrop.
hier: Antworten auf die Resolution des Rates der Gemeinde Schermbeck.
In einer lebhaften Diskussion wurde die fehlende kritische Hinterfragung durch die Aufsichtsbehörden bemängelt. Zusätzlich wurde argumentiert, dass man die Großen, bedingt durch ihren Pool an Rechtsanwälten, laufen lässt und die Schuld immer zum Nächsten weiter geschoben wird. Positiv wurde der Hinweis zur Kenntnis genommen, dass im NRW Umweltministerium bald ein Gespräch über die gutachterliche Behandlung stattfinden soll.
TOP 6: Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Schermbeck Sachdarstellung:
Nach § 95 GO hat die Gemeinde zum Ende eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wird gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO vom Kämmerer bis zum 29.03.2019 aufgestellt und vom Bürgermeister bis zum 29.03.2019 bestätigt. Danach ist der Entwurf dem Rat gem. § 95 Abs.3 Satz 2 GO innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zuzuleiten. Nach der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 101 Abs. 1 GO ist die Beratung und Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat vorgesehen (§ 96 Abs. 1 GO). In diesem Zusammenhang soll auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages beschlossen werden. Die Jahresabschlussarbeiten dauern gegenwärtig noch an. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt Ende April. Daher können voraussichtlich erste verlässliche Aussagen zum Jahresergebnis abschließend erst in der Sitzung getroffen werden. Die Ursachen für dieses Ergebnis sowie weitere Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 werden im Anhang und im Lagebericht zum Jahresabschluss ausführlich dargestellt.
Die Tagesordnung zur o.g. Sitzung wird um den nachfolgenden Punkt ergänzt:
6.1 Sonderabfalldeponie Hünxe-Schermbeck; Antrag auf Änderung der Deponie durch die Zulassung eines alternativen Oberflächenabdichtungssystems für den Altbereich nach § 35 Abs. 3 Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).,
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeinde Schermbeck fordert nicht, dass das bisher genehmigte System der Oberflächenabdichtung für die Sonderabfalldeponie Hünxe-Schermbeck unter Ablehnung des aktuellen Änderungsantrages von der Genehmigungsbehörde vorgeschrieben wird. Bei einer Genehmigung der beantragten Änderung der Oberflächenabdichtung sind in die Genehmigung zwingende und kontrollierte Nebenbestimmungen aufzunehmen, wonach die Deponieersatzbaustoffe aus der Ausgleichs- und der feinkörnigen Schutzschicht nicht in das Deponieumfeld gelangen dürfen (z.B. witterungsbedingt). Vorzugsweise ist nur eine abschnittsweise Aufbringung der Ausgleichs- und Schutzschicht mit sehr zeitnaher Folienabdeckung vorzugeben.
b) Die Gemeinde Schermbeck fordert, dass die Asphaltdichtung zwischen Regenrückhaltebecken und Kassettenbereich in ihrer Dichtigkeit durch den Schwerlastverkehr für den Abtransport von Sickerwasser aus dem Kassettenbereich nicht beeinträchtigt werden darf. Wegen der langfristigen Schwerlastnutzung ist dieser Bereich nachfolgend wiederkehrend auf Mängelfreiheit zu kontrollieren und bei Mängeln zeitnah zu sanieren.
c) Für die Verlängerung der Gasbrunnen wird eine dauerhaft gasdichte Bauausführung sowie eine wiederkehrende Überwachung der Dichtigkeit gefordert. Der zugängliche Teil der Brunnenköpfe ist vandalismussicher zu erstellen.
d) Es werden Informationen erbeten, aus welchem Anlass und zu welchem Zeitpunkt die Errichtung der geplanten Dichtwand zwischen dem Altbereich der Deponie und dem benachbarten Teich erfolgen wird.
Die Beschlussvorschläge zu a) – c) wurden nach ausführlichen Erläuterungen durch die in der Sitzung anwesenden AGR-Mitarbeiter bezüglich der neu zu verwenden Ersatzbaustoffe alle einstimmig angenommen. Zu d) war keine Abstimmung erforderlich. Weitere Einzelheiten können den öffentlichen Sitzungsunterlagen und zugehörigen Anlagen entnommen werden.
TOP 7: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung;
hier: Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes / einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 u. 2 GO NRW – Produkt Allgemeine Gefahrenabwehr, Gesundheitsschutz – ordnungsbehördliche Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Schermbeck genehmigt die der Vorlage 00012/2019 beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 20.12.2018 zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes / einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 u. 2 GO NRW – Produkt Allgemeine Gefahrenabwehr, Gesundheitsschutz – zur Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Höhe von insgesamt 77.000 € im Haushaltsjahr 2018 einstimmig. Ausführliche Details sind der Anlage-Nr. 00012.1 HFA 2019 zu entnehmen, die den öffentlichen Sitzungsunterlagen beigefügt ist.
TOP 8: Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Schermbeck im Jahr 2018
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Schermbeck nimmt von dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Schermbeck im Jahr 2018 einstimmig zur Kenntnis. Inhaltlich wird auf die einstimmig angenommene Vorlage 00014/2019 zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Rates der Gemeinde Schermbeck am 12.03.2019 verwiesen.
TOP 9: 3. Änderung der Benutzungsordnung für die ehemalige reformierte Kirche der Gemeinde Schermbeck vom 08.07.2005
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Schermbeck beschließt einstimmig die der Vorlage-Nr. 00015/2019 HFA beigefügte 3. Änderung der Benutzungsordnung für die ehemalige reformierte Kirche der Gemeinde Schermbeck vom 08.07.2005 in der aktuellen Fassung, die dem archivierten Original der Niederschrift zur Sitzung des Rates am 13.03.2019 als Anlage beigefügt wird. Inhaltlich wird auf die einstimmig angenommene Vorlage 00015/2019 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Gemeinde Schermbeck am 26.02.2019 verwiesen.
TOP 10: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Schermbeck (NABEG)
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Schermbeck hebt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Schermbeck vom 29.10.2014 einstimmig auf.
2. Der Rat der Gemeinde Schermbeck beschließt einstimmig die der Vorlage 00004/2019 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Gemeinde Schermbeck am 26.02.2019 als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Schermbeck.
Zur inhaltlichen Sachdarstellung wird auf einstimmig angenommene Vorlage 00004/2019 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Gemeinde Schermbeck am 26.02.2019 hingewiesen.
TOP 11: Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen 2020
Vor der Abstimmung stellte die BfB-Fraktion den Antrag auf Änderung ihrer Mitglieder in den Wahlausschuss. Als Beisitzer für Klaus Roth wird Thomas Pieniak vorgeschlagen, als persönlicher Stellvertreter Gerhard Pszolla. Diese Änderungen wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Schermbeck beschließt einstimmig 10 Personen (nebst Stellvertreter/in) in den Wahlausschuss für die Kommunalwahlen 2020 zu wählen. Die von den einzelnen Fraktionen vorgeschlagenen Beisitzer und persönlichen Stellvertreter sind den öffentlichen Sitzungsunterlagen zu entnehmen.
TOP 12: Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger
Aus dem Kreis der anwesenden Bürgerinnen und Bürger gab es zwei Fragen:
1. Wie viele Bürger haben bisher einen Antrag auf die reduzierte Hundesteuer gestellt?
Da dem Kämmerer die genaue Zahl nicht bekannt ist, geht er von derzeit ca. 10 Anträgen aus.
2. Wann erfolgt der Baubeginn für den Spielplatz Borgskamp, den der Bürgermeister bereits im Sommer 2018 für September 2018 avisiert hatte?
Für diese Frage und deren Beantwortung sei nicht die Verwaltung zuständig sondern die Schermbecker Boden. Seitens der Verwaltung geht man jedoch von einer kurzfristigen Realisierung aus.
Gerhard Pszolla
Fraktionsmitglied „Bürger für Bürger“
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