Bericht der Fraktion „Bürger für Bürger“ aus dem öffentlichen Teil der 26. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses (PLUMA) der Gemeinde Schermbeck am 09.04.2019

TOP 1 – 4:
Diese Tagesordnungspunkte beinhalten ausschließlich formale Feststellungen zu Sitzungsbeginn durch den Ausschussvorsitzenden.

TOP 5 Mitteilungen
Seitens der Verwaltung gab es keine Mitteilungen:
Herr Roth von der BfB fragte nach, ob es bezüglich der Machbarkeitsstudie Neuigkeiten gibt bzw. ob die Verwaltung diesbezüglich bereits neue Versammlungstermine vorgesehen habe. Der Bürgermeister verneinte beide Punkte dieser Nachfragen.

TOP 6 – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Wohnbebauung südlich der Kirchstraße, 3. Abschnitt“
hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Schermbeck beschließt, auf Grundlage des in der Sitzung aushängenden Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 46 „Wohnbebauung südlich der Kirchstraße, 3. Abschnitt“ und des Entwurfes der Begründung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind die vorgenannten Entwürfe für die Dauer eines Monats in der Verwaltung öffentlich auszulegen.
Der erste Entwurf des Bebauungsplanes wurde von einem in der Ausschusssitzung anwesenden Mitarbeiters des Planungsbüros detailliert erläutert. Danach sind insgesamt 12 Baugrundstücke für eine Bebauung mit Einfamilien- bzw. Doppelhäusern vorgesehen. Pro Grundstück sind zwei Stellplätze nachzuweisen. Darüber hinaus sind im Bereich des Wendehammers 8 öffentliche Stellplätze vorgesehen. Wegen einer verbleibenden Differenz bei der Eingriffsbilanzierung erfolgt der Ausgleich über das RWW-Öko-Konto. Ais Sicht des Artenschutzberichtes bestehen keine Bedenken. Weitere Details zu diesem Beschlussvorschlag und der zugehörigen Sachdarstellung sind auf der Homepage der Gemeinde Schermbeck vollumfänglich nachzulesen. Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 7 – Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schermbeck im Bereich des Campingplatzes „Sybergshof“ hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Schermbeck beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Campingplatzes „Sybergshof“. Der Geltungsbereich der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die als Anlage 1 diesen Sitzungsunterlagen beigefügt ist.
Hierzu wurde vom Ausschuss insbesondere die Problematik diskutiert, dass insgesamt mehr als 200 Erstwohnsitze in Schermbeck auf Campingplätzen angemeldet sind. Die Gemeinde will das Dauerwohnen auf Campingplätzen mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes verhindern. Klaus Roth, „Bürger für Bürger“, gab zu bedenken, dass viele Mitbürger auf Campingplätzen wohnen, weil Wohnraum oftmals zu teuer geworden ist. Auf Basis der Sachdarstellung der Verwaltung, nachzulesen auf der Homepage der Gemeinde Schermbeck, wurde der Beschluss unter Berücksichtigung des Zusatzes „vorbehaltlich des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages“ bei einer Gegenstimme des Vertreters von Bündnis 90 Die Grünen mehrheitlich angenommen.

TOP 8 – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Camping- und Wochenendplatz Sybergshof“ der Gemeinde Schermbeck
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Schermbeck beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Camping- und Wochenendplatz Sybergshof“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 ergibt sich aus der beigefügten Karte, die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt ist.
Es wird auf die Ausführungen unter TOP 7 inhaltlich verwiesen.
Auf Basis der Sachdarstellung der Verwaltung, nachzulesen auf der Homepage der Gemeinde Schermbeck, wurde der Beschluss unter Berücksichtigung des Zusatzes „vorbehaltlich des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages“ bei einer Gegenstimme des grünen Vertreters mehrheitlich angenommen.

TOP 9 – Nutzungsänderung von Mietflächen zu einer Bürstenfabrik auf dem Grundstück Gemarkung Altschermbeck,
hier: Ablösung eines Stellplatzes gem. § 48 Abs. 3 S. 2 Nr. 8 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Schermbeck stimmt der beantragten Ablösung eines Stellplatzes für eine Nutzungsänderung von Mietflächen zu einer Bürstenfabrik auf Grundstück in der Gemarkung Altschermbeck zu.
Auf die öffentliche Sachdarstellung auf der Homepage der Gemeinde wird verwiesen. Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen. Klaus Roth, „Bürger für Bürger“, gab jedoch zu bedenken, dass immer wieder Stellplätze abgelöst werden, obwohl die Parkplatznot in Schermbeck zunimmt. Er frug BM Rexforth, wo in den letzten Jahren von den vereinnahmten Stellplatzablösungen neue Parkflächen geschaffen wurden.

TOP 10 – Antrag auf Ablösung eines Stellplatzes gem. § 48 Abs. 3 S. 2 Nr. 8 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Schermbeck stimmt der beantragten Ablösung eines Stellplatzes (vergl. Anlagen-Nr. 00033.1) nicht zu.
Auf die öffentliche Sachdarstellung auf der Homepage der Gemeinde wird verwiesen. Der Beschlussvorschlag wurde bei einer Gegenstimme (CDU) mehrheitlich angenommen.

TOP 11 – Antrag eines Lebensmittelfilialbetriebes auf Errichtung einer Abstellanlage für 25 Einkaufswagen auf dem Gehweg „Erler Straße 13“
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung für die Aufstellung eines (Stahlrohr-) Ständers für 25 Einkaufswagen auf dem Gehweg vor der Lebensmittelfiliale „Erler Straße 13“ wurde nicht zugestimmt.
Nach teilweise konträrer Diskussion über die in Schermbeck an anderen Stellen im Ortskernbereich vorhandenen Bürgersteige (entlang des früheren EDEKA-Marktes, Mittelstraße), deren unterschiedlichen Breiten und den damit verbundenen Gefährdungen durch andere Verkehrsteilnehmer lehnte der Ausschuss mit 7 zu 4 Stimmen den Antrag ab.

TOP 12 – Umbau und Erweiterung eines SB-Marktes
hier: Errichtung einer Lärmschutzwand unter Befreiung von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 –Lebensmittelmarkt a.d. Weseler Straße-
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Schermbeck stimmt der Errichtung einer Lärmschutzwand im Zusammenhang mit dem Umbau und der Erweiterung eines SB-Marktes auf dem Grundstück in der Gemarkung Schermbeck, Flur 8, mit einer Gesamthöhe von ca. 4,6 Metern und einer Länge von ca. 16 Metern im Rahmen einer Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu.
Im Baugenehmigungsverfahren ist jedoch eine (möglichst flächendeckende) Eingrünung der Lärmschutzwand zur Grundstücksgrenze gemäß Ziffer 3 der textlichen Festsetzungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 dauerhaft zu erstellen und zu pflegen. Klaus Roth, „Bürger für Bürger“, hatte im Vorfeld mit einigen Anwohnern gesprochen. Er bat den anwesenden Vertreter von Netto, die Bepflanzung auch in Richtung der Rampe zu erneuern bzw. zu ergänzen.

Gerhard Pszolla
Sachkundiger Bürger der Fraktion „Bürger für Bürger“

Noch keine Kommentare.

Schreibe einen Kommentar