hier: Finale Entscheidung zur Beibehaltung zweier Standorte der Grundschulen mit erforderlichen Sanierungen oder eine Zusammenführung auf einen Standort mit den erforderlichen Neu/ Umbauten
Guten Tag Herr Bürgermeister Rexforth,
mit Hilfe eines Ratsbegehrens können die Gemeindevertretungen, also der Rat, eine Abstimmung aller Bürger – den Ratsbürgerentscheid – herbei führen. Gründe, ein Begehren zu initiieren können z.B:
das Anliegen eines nicht eingereichten oder unzulässigen Bürgerbegehrens aufzugreifen (wie gestern geschehen)
oder z.B. wie für uns, wie in unseren Leitlinien fest verankert: Wir wollen Mitsprache und Beteiligung bei wichtigen Entscheidungen der Bürger in der Gemeinde Schermbeck
In wichtigen bzw. umstrittenen Angelegenheiten wollen wir die Bürger entscheiden lassen, durch den sogenannten „Ratsbürgerentscheid“. Er ist in § 26 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW geregelt: „Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid).“
Wir wollen grundsätzlich eine gute Schullandschaft für die Zukunft unserer Kinder. Wenn alle Fakten auf dem Tisch sind, auch die Kosten der Varianten, unter der Berücksichtigung das der Haushalt der Gemeinde zwingend 2023 ausgeglichen werden muss, auch durch möglicherweise massive Steuererhöhungen die alle Bürger tragen müssen, sollen alle Bürger die Möglichkeit bekommen eine Entscheidung treffen zu dürfen.
Reden wir nicht nur über Demokratie, lassen sie uns sie auch leben!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Pieniak
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