Anfrage an BM Rexforth vom 14.06.24  und deren Antwort: Fragen zum Haushaltsplan 2024 – Zwischenbericht  

Das erste Halbjahr des Jahres 2024 ist fast vorbei. Der Kämmerer der Gemeinde Schermbeck hat in Stellungnahmen zum Haushaltsplan 2024 festgestellt, dass das Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich mit einem Minus von rund 1,2 Mill. Euro abschließen wird. Die kommenden Jahre werden nach Alexander Thomann ergebnismäßig auch nicht besser. Der Liquiditätsbedarf in den kommenden 4 Jahren wird eine Neuverschuldung (Grundschule, Mittelstraße) in einer Größenordnung von bis zu 50 Mio. Euro erforderlich machen. Wenn keine zusätzlichen Einnahmen dauerhaft zufließen, bedeutet dieser Betrag eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B um 300 Punkte auf dann dauerhaft 1050 Punkte.

Fragen:

  • Mit welchem Ergebnis schließt der Haushalt im 1. Halbjahr 2024 voraussichtlich ab? Hochgerechnet auf das Jahr 2024 mit welchem Ergebnis ist zu rechnen?

Antwort BM Rexforth: Zum Zeitpunkt der Anfrage befindet sich die Gemeinde Schermbeck noch in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW. Da in diesem Zeitraum strenge Vorgaben für Ausgaben gelten und auch eingeplante Haushaltsmittel bis zur Bekanntmachung des Haushalts nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, ist eine Hochrechnung nicht seriös durchführbar.

  • Wird, wie von dem Kämmerer prognostiziert, die Grundsteuer B in 2025 erneut steigen? In welcher Höhe?

Antwort BM Rexforth: Im Rahmen des Ausblicks auf die Folgejahre wurde prognostiziert, dass eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B in 2025 voraussichtlich erforderlich sein wird, sofern sich die Rahmenbedingungen nicht ändern. Angesichts des durch Einzeleffekte deutlich besser abschließenden Haushaltsjahres 2023 kann für den fiktiven Haushaltsausgleich auf Rücklagenmittel zurückgegriffen werden, die zum Zeitpunkt der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht absehbar waren.

Fraglich bleibt, inwieweit sich der Hebesatz der Grundsteuer B (wie auch der Grundsteuer A) ändern muss, damit dieser aufkommensneutral ist. Das Land NRW hat (Stand März 2024) einen aufkommensneutralen Hebesatz der Grundsteuer B von 794 Punkten (Grundsteuer A = 421 Punkte) mitgeteilt, sodass eine Erhöhung des Hebesatzes denkbar ist, die jedoch losgelöst von der damaligen Aussage zu gestiegenen Ausgaben ausschließlich der Aufkommensneutralität dient.

  • Sind Förderzusagen für die Investitionen Schule und Mittelstraße bereits erfolgt? In welcher Höhe?

Antwort BM Rexforth: Förderzusagen liegen nicht vor.

  • Wie viele Grundstücke sind im Baugebiet Spechort und im neuen Gewerbegebiet bereits veräußert worden? Wie hoch betragen die Erschließungskosten in den beiden Bebauungsgebieten?

Antwort BM Rexforth: Im Baugebiet Spechort sind noch keine Kaufverträge geschlossen worden, da es im Interesse der Käufer liegt, wenn Kaufvertrag und Kaufpreiszahlung in zeitlicher Nähe zum Bau des Hauses liegen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich die Erschließungsarbeiten über den Sommer 2024 erstrecken, hätte ein Kauf des Grundstückes mit anschließender Wartezeit von bis zu einem Jahr für die Käufer hohe Bereitstellungskosten bi der Finanzierung zur Folge gehabt.

Im Gewerbegebiet Hufenkamp ist derzeit 1 Grundstück verkauft worden.

  • Wird das Projekt Kanuanlegestelle in Gahlen weiter verfolgt? Wie hoch betragen die im 1. Hj 2024 gezahlten Strafzinsen?

Antwort BM Rexforth: Das Projekt wird weiter verfolgt. Die Höhe der zu zahlenden Strafzinsen wurden im Haushaltsplan mit einem Höchstbetrag von 17.000 Euro veranschlagt. Die genaue Höhe der Strafzinsen ist erst bekannt, wenn die zweckentsprechende Verwendung vollständig erfolgt ist.

  • Welcher Eigenanteil für die Unterbringung und Betreuung der Schutzsuchenden, Erträge aus Zuweisungen von Bund, Land und Übriges abzüglich Aufwendungen für Unterkunft, Betreuung und Übriges, belastet ergebnismäßig den Haushalt 2024?

Antwort BM Rexforth: In der Planung wird von einer Unterdeckung wie folgt ausgegangen: Die Hochrechnung für den 31. Dezember 2024 ergibt für die Aufwendungen einen Bedarf für die Unterbringung in Höhe von 896.981,87 Euro, für soziale Leistungen 1.163.393,86 Euro und für die Betreuung 2.560.375,73 Euro. Bei den Erträgen geht die Verwaltung für die Unterbringung von 1.015.732,34 Euro bis zum Jahresende 2024 aus. An Zuweisungen und Zuwendungen wird mit 2.294.482,34 Euro gerechnet. Insgesamt ergibt sich bei den Erträgen gegenüber den Aufwendungen eine Unterdeckung in Höhe von 265.893,39 Euro.

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