Stellungnahme der Fraktion „Bürger für Bürger“ zum Haushaltsplan 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer in den Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Schermbeck schaut kommt zu dem Schluss, dass offenbar Corona an Schermbeck vorbeigeflogen ist. Während andere Kommunen für 2021 mit einer sinkenden Gewerbesteuereinnahme gegenüber den Jahren 2019 und 2020 rechnen, plant Schermbeck höhere Einnahmen ein:

Sonsbeck
5,5 Mio. € in 2019 / 4,8 Mio. € in 2020 / 3,3 Mio. € in 2021
Raesfeld
6,2 Mio. € in 2019 / 5,4 Mio. € in 2020 / 5,1 Mio. € in 2021
Hamminkeln
9,7 Mio. € in 2019 / 9,5 Mio. € in 2020 / 8,0 Mio. € in 2021
Schermbeck
6,0 Mio. € in 2019 / 6,0 Mio. € in 2020 / 6,2 Mio. € in 2021

Was den Kämmerer in 2021 durch Rückzahlungen von Gewerbesteuervorauszahlungen und durch gesunkene Unternehmergewinne aus 2019/20 erwartet, ist nicht vorhersehbar. Wir beurteilen den optimistischen Ansatz in Schermbeck als Korrektiv zu den hohen Ausgaben, um zu einem annehmbaren Ergebnis zu kommen.

Die Aufsichtsbehörde hat nach Prüfung des Haushalts 2016 die Gemeinde Schermbeck darauf hingewiesen, dass man die Kosten für Personalaufwendungen im Auge behalten müsse. Die Personalaufwendungen betrugen in 2016 4,917 Mio. €. Für 2021 werden 6,396 Mio. € ausgewiesen. Eine Erhöhung innerhalb von 5 Jahren um 1,5 Mio. €. Jeder Einwohner der Gemeinde Schermbeck (Bezugsgröße 13.600 EW) muss 470 € für das Personal aufbringen. In 2020 waren es noch 450 € je Einwohner. Zum Vergleich die Gemeinde Raesfeld: Es werden für das Jahr 2021 3,840 Mio. € (2,556 Mio. € weniger als in Schermbeck) geplant, ergibt für jeden Bürger in Raesfeld (Bezugsgröße 11.430 EW) 336 €.

Der Gesetzgeber macht es möglich, dass die Aufwendungen bzw. Mindererlöse, die durch die Pandemie in den Kommunen angefallen sind, abzugrenzen sind und ab dem Jahre 2025 über 50 Jahre abgeschrieben werden können. Die Gemeinde Schermbeck hat davon Gebrauch gemacht und im Haushaltsplan 2021 1,23 Mio. € zur Reduzierung des Jahresfehlbetrages abgegrenzt. Dadurch bedingt kann nach Aussage der Verwaltung die für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer B auf das Jahr 2024 verschoben werden. Dann ist jedoch die Grundsteuer B nach gegenwärtiger Lage auf 613 Punkte zu erhöhen. Steuererhöhungen bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer A sollen unterbleiben. Wer gibt uns die Garantie, wenn die eingeplanten Einnahmen – siehe eingeplante Gewerbesteuereinnahme 2021 – nicht erzielt werden kann, ob nicht bereits im kommenden Jahr Steuererhöhungen drohen.

Wir lehnen Steuererhöhungen ab, wenn nicht zuvor alle Ausgaben auf den Prüfstand kommen. Die nur einseitige Erhöhung der Grundsteuer B, die vor allem auch die Mieter trifft, wird von uns nicht akzeptiert.

Investitionen „JA“, wenn sie dazu beitragen, Folgekosten zu vermeiden. Massive überflüssige Kreditaufnahmen für Prestigeobjekte, wie überflüssige Schulneubauten in zweistelliger Millionenhöhe, Klimaschutz- und Tourismusmanagement, Kanuanlegestelle oder Planungskosten für ein erneutes Verkehrskonzept bzw. ein städtebaulicher Rahmenplan für den Ortskern, deren Umsetzung ebenfalls in zweistelliger Millionenhöhe sich bewegt. Schließlich ist die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft geplant, deren Investitionssumme jenseits von 10 Millionen geschätzt wird.

Die Fraktion „Bürger für Bürger“ wird dem Haushaltsplan 2021 nicht zustimmen.

Schermbeck, 05. März 2021

Klaus Roth
Fraktionsvorsitzender
„Bürger für Bürger“

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