Guten Tag Herr Rexforth,
nach den geltenden Gesetzen und Verordnungen mit Stand vom 25.02.2023 werden hauptamtliche Bürgermeister in Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 10.001 bis 20.000 (die Gemeinde Schermbeck hat ca. 13.500 EW) in der Besoldungsgruppe B 3 eingruppiert. Der allgemeine Vertreter in Besoldungsgruppe A 13/A 14 – Beigeordnete in A 14/ A 15.
Ich bitte um Mitteilung, was die Gründe für die im Stellenplan der Gemeinde Schermbeck im Haushaltsplan 2023 ausgewiesenen Höhergruppierungen sind:
2022 2023
Bürgermeister B 3 B 4
Stellvertreter A 15 A 16
Nach einer Information, die ich von der Verwaltung angefordert habe, beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen B 3 und B 4 rund 550 € monatlich, zwischen A 15 und A 16 sind es etwa 830 € monatlich.
Zur Info: Die Eingruppierung des Bürgermeisters in Raesfeld (ca. 11.500 EW) erfolgt weiterhin nach Auskunft der Kämmerei in
2022 2023
Bürgermeister B 3 B 3
Beigeordneter A 14 A 14
Die Gemeinde Raesfeld ist trotz der schwierigen Wirtschafts- und Flüchtlingslage immer noch schuldenfrei und weist für das Jahr 2023 im Vergleich zu Schermbeck (geplant) nachfolgende Steuersätze aus:
Raesfeld Schembeck
2023 2022 2023 Mehrerträge
Grundsteuer A 314 % 300 % 400 % 55.000 €
Grundsteuer B 493 % 495 % 750 % 1.277.576 €
Gewerbesteuer 416 % 460 % 510 % 798.013 €
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Roth
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