Guten Tag Herr BM Rexforth,
ich stelle gemäß § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Schermbeck fristgerecht für die kommende Ratssitzung am 31.01.2024 folgende schriftliche Anfrage:
Die Ratsvertreter von CDU, Die Fraktion und SPD haben am 20.06.23 die Schermbecker Verwaltung mit der Durchführung der weiteren Planungsaufgaben für die Umsetzung der Variante 2 zur Bildung eines zentralen Schulstandortes beauftragt. Die Investitionskosten sind mit 32 Mill. Euro veranschlagt. Aus der Vergangenheit wissen wir, ich denke hierbei an die Kostenexplosion beim Lehrschwimmbecken, dass Kostenschätzungen oftmals nicht eingehalten werden. Am 25.01.23 werden die Mitglieder des Bau-, Liegenschafts-, Wirtschaftsförderungs- und Tourismusförderungsausschuss über die Bewertung der architektonischen Qualität und Bieterauswahl entscheiden.
- Gibt es inzwischen neue Berechnungen und Erkenntnisse über die Gesamtkosten der Investition?
2. Liegen der Verwaltung „verbindliche“ Förderzusagen vor und ggf. in welcher Höhe?
3. Wann wird voraussichtlich mit der Maßnahme begonnen?
4, Sind bedingt durch die Höhe der Investition und der aufzunehmenden Kredite weitere Steuererhöhungen zu erwarten? Schermbeck hat gegenüber unseren Nachbargemeinden einen sehr hohen Hebesatz bei der Grundsteuer B: Schermbeck 750 v.H., Raesfeld 493 v.H., Hamminkeln 650 v.H., Wesel 493 v.H., Hünxe 600 v.H., Sonsbeck 413 v.H..
Schermbeck beabsichtigt, neue Unternehmen im Gewerbegebiet Hufenkamp II anzusiedeln. Ein Vergleich der Hebesätze bei der Gewerbesteuer: Schermbeck 510 v.H., Raesfeld 416 v.H., Hamminkeln 452 v.H., Wesel 448 v.H., Hünxe 510 v.H., Sonsbeck 411 v.H..
5. Der Haushalt 2024 ist bis heute nicht beschlossen. Inwieweit ist es möglich, für ein neues Investitionsprojekt bereits in 2024 Aufträge zu erteilen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Roth
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