Guten Tag Herr BM Rexforth,
ich stelle gemäß § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Schermbeck fristgerecht für die kommende Ratssitzung am 20.03.2024 folgende schriftliche Anfrage:
Ich beziehe mich auf die Talkshow von Markus Lanz im ZDF vom 22.02.2024: ‚Warum Geflüchtete mit Bezahlkarte auch an Bargeld kommen ….‘ Unter anderem haben an der Sendung teilgenommen, der OB von Hannover, Herr Belit Onay, und der CDU-Landrat des Saale-Orta-Kreises, Herr Christian Herrgott.
Landrat Herrgott führte auf Nachfrage von Herrn Lanz aus, „dass Menschen, die sich in Gemeinschaftsunterkünften befinden, bis zu 4 Stunden am Tag gemeinnützige Arbeit verpflichtend anweisbar sind“ Es handelt sich hierbei um keine neue gesetzliche Regelung. § 5 Asylbewerbeleistungsgesetz gibt diese Verpflichtung vor. Sie müssen sich um die Einrichtung kümmern oder die übertragenden gemeinnützigen Arbeiten erfüllen. Über diesen Weg geben die Menschen der Gesellschaft etwas zurück. Außerdem werden sie dadurch motiviert, in eine geregelte Arbeit zu kommen. Wer dieser Verpflichtung nicht dachkommt, dem werden 180 € im Monat von seinem persönlichen Bedarf gekürzt.
Fragen:
- Derzeitiger Stand der Asylbewerber?
- Davon:
- in regulärer Beschäftigung?
- seitens der Schermbecker Verwaltung verpflichtend in gemeinnützige Tätigkeiten angewiesen?
- Wie viele Stunden täglich?
- Welche Tätigkeiten?
- Die Caritas stellt in 2024 5 Mitarbeiter für die Flüchtlingsbetreuung. Die Erstattung der Aufwendungen (520.000 Euro) erfolgt über die Haushaltstelle 05 Soziale Hilfen KSt. 52910 Aufwendungen für sonstige Dienstleistung. Was wird im Einzelnen (Aufteilung nach Kostenarten, wie Pers.Kosten etc.) damit abgedeckt?
- Werden in Schermbeck für die Asylbewerber Deutsch-Kurse angeboten?
- Wie viele Asylbewerber nehmen regelmäßig an den Deutsch-Kursen teil?
- Ist von der Schermbecker Verwaltung geplant, Bezahlkarten für Flüchtlinge auszugeben?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Roth
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