Antwort der Schermbecker Verwaltung auf unsere Anfrage an das Ordnungsamt vom 10.01.2020

Verkehrszeichen auf dem Fuß- und Radweg entlang der Bundesstraße 58 in Schermbeck-Bricht

Sehr geehrter Herr Roth,

Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßen NRW zur Bearbeitung weitergeleitet.

Von dort aus wurde uns mitgeteilt, dass die vorhandene Beschilderung eindeutig und korrekt sei. Der Verkehrsteilnehmer, der entlang der B 58 weiterfahren und nicht in die Ortslage Bricht abbiegen möchte, sollte links hoch auf die Mehrzweckspur (nicht Standspur) fahren. Sollte der Verkehrsteilnehmer auf die andere Seite der B 58 geführt werden, stünde dort die Beschilderung „Radweg/Ende“.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Rexforth

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