Stellungnahme der Fraktion „Bürger für Bürger“ zum Haushaltsplan 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

da unsere mahnenden Empfehlungen der letzten Jahre ungehört geblieben sind, wird unsere Fraktion „Bürger für Bürger“ auch in diesem Jahr den Haushaltsplan 2022 ablehnen. Nachstehend einige Beispiele, die zu dieser Entscheidung geführt haben:

Der Haushalt muss in jedem Jahr nach § 75 GO NRW ausgeglichen sein. „Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt“. Der Haushalt der Gemeinde Schermbeck ist seit Jahren nicht ausgeglichen. Daher unterliegen wir dem Haushaltssicherungskonzept. Bei Einbringung des Haushaltplans 2016 wurde uns noch suggeriert, dass die „Anwendung der Orientierungsdaten die Gemeinde Schermbeck in die Lage versetzen wird, den Haushaltsausgleich bis zum Ende des Jahres 2019 zu erreichen“. Bis heute hat die Gemeinde Schermbeck dies nicht geschafft. Der letztmögliche Zeitpunkt, den Haushaltsausgleich darzustellen, ist das Jahr 2023. Nunmehr lesen wir in den Erläuterungen bei Einbringung des Haushaltsplan 2022: „Wenn sich die Steuererträge nicht entscheidend erhöhen, wäre zur Sicherstellung des Haushaltsausgleiches eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer B wohl unvermeidbar. Unsere Fraktion lehnt Steuererhöhungen ab. Eine Erhöhung der Grundsteuer B würde vor allem auch die Mieter belasten.
Die durchschnittlichen Hebesätze aller Gemeinden in Deutschland betrugen im Jahre 2020:

Bundesweit Schermbeck Raesfeld*)
Grundsteuer A 345 % 300 % 283 %
Grundsteuer B 478 % 495 % 443 %
Gewerbesteuer 400 % 460 % 418 %

*) Die Gemeinde Raesfeld erhöht die Grundsteuer B in 2022 auf 460 %.

Wir liegen mit unseren Steuersätzen bereits über dem Bundesdurchschnitt.

Die Gemeinde Schermbeck hat kein Einnahmeproblem sondern ein Ausgabenproblem. Als Beispiel die Personalaufwendungen im Vergleich zur Gemeine Raesfeld:

Personalaufwendungen Schermbeck Raesfeld
(Einwohner ) (13541) (11515)
2020 IST 5929 T€ 3317 T€
2021 Plan 6392 T€ 3840 T€
2022 Plan 6701 T€ = 495 €/EW 3749 T€ = 326 €/EW

Die Personalaufwendungen sind bzw. werden in der Amtszeit von Bürgermeister Mike Rexforth von 4,2 Mill. € in 2014 auf 6,7 Mill. € in 2022 = + 2,5 Mill. € oder + 59,5 % anstei-gen. Im Vergleich die Gemeinde Raesfeld: 2,8 Mill. € in 2014 zu 3,7 Mill. € in 2022 = + 0,9 Mill. € oder + 32,1 %.

Bürgermeister Rexforth hat sich zum Ziel gesetzt, zukünftig die zu 100 % durch die Gemeinde erworbenen Wohnbau-/Gewerbegrundstücke selbst zu erschließen und zu vermarkten. Die (erhoffte) dadurch gewonnene Wertschöpfung soll in den kommunalen Haushalt fließen.

Erst durch ein in die Wege geleitetes Umlegungsverfahren für die Wohnbebauung Spechort können dann zum Beispiel dort die Grundstücke vermarktet werden. Diese zusätzlichen Aufwendungen werden den Grundstückspreis erhöhen. Die Gemeinde Schermbeck verfolgt vor allem das Ziel, jungen Familien den Erwerb eines Grundstückes zum Bau eines Hauses zu ermöglichen. Daher wurde Ende 2017 die Richtlinie für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Schermbeck auf den Weg gebracht. Nach einem Punktesystem werden vor allem junge Familien mit Kindern begünstigt. Wir, die Fraktion „Bürger für Bürger“, stehen für die Einhaltung dieser Vergaberichtlinie von gemeindlichen Grundstücken auch im erschlossenen Baugebiet Borkskamp. Jede Zuwiderhandlung auch aus strategischen Kompensationsgründen verurteilen wir schärfstens.

Im Jahre 2011 war in der Presse zu lesen: Zufrieden blickt der Bürgermeister (Grüter) auf das Gewerbegebiet und vor allem die Erweiterung am Kapellenweg. „Das ist sehr positiv gelaufen. Wir beschäftigen uns damit, wie es weitergehen kann.“ Inzwischen sind 10 Jahre vergangen. Bürgermeister Rexforth im letzten Jahr: „Die Planreife der Gewerbegebietserweiterung steht kurz vor dem Abschluss“. Im Augenblick sehen wir dort nur eine grüne Wiese mit einer differierenden Gefällelage. Wir unterstützen das Ziel, vorrangig die geplanten Grundstücke an Schermbecker Betriebe zu vergeben, die entweder ihren aktuellen Standort erweitern möchten, eine komplette Umsiedlung planen oder sich neu ansiedeln wollen, wenn dadurch der Personalstand erhalten bzw. erweitert wird. Einen Vorabverkauf zu einem nicht kalkulierten Verkaufspreis lehnen wir ab. Unser Antrag vom 14.11.2021, uns eine Kalkulation für die gemeindeeigenen unbebauten Gewerbegrundstücke bis zur Verkaufsreife vorzulegen (Grundstückskosten, Vorfinanzierungskosten, Vermessung, Erschließungskosten (Wege, Kanal u.a.), alle übrigen Aufwendungen nach Positionen einschließlich der beteiligten Mitarbeiter im Rathaus) ist bis heute unbeantwortet geblieben.

Unsere Frage, was auf dem Grundstück Cremare geplant ist, wurde ebenfalls nicht beantwortet.

Die Verwaltung will 2 Mill. Euro aus dem gemeindlichen Liquiditätsbestand (ca. 8 Mill. Euro) Anteile des sog. KVR-Fonds der Rheinischen Versorgungskasse Köln erwerben. Inzwischen betragen die Pensionsrückstellungen 12,6 Mill. Euro. Dadurch bedingt, so die Verwaltung, können die Verwahrentgelte, die die Banken auch von den Kommunen erheben, verringert werden. Unsere Fragen über die Höhe der gezahlten Verwahrentgelte im Jahre 2021 und welcher Betrag in 2022 eingeplant wurde und auf welchem Konto, warten ebenfalls immer noch auf eine Antwort. Offenbar werden nur die Bürger von den Banken, die weiterhin gute Ergebnisse ausweisen, (unberechtigt) in die Pflicht genommen.

Schermbeck, 16. Dez. 2021
Klaus Roth

Fraktionsvorsitzender

„Bürger für Bürger“

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