Antrag an die Verwaltung, den Zustand auf dem Bürgersteig über einen längeren Zeitraum stehende geleerte Mülltonen zu verbessern.

Guten Tag Herr Rexforth,

leider ist oftmals festzustellen, dass geleerte Mülltonnen über einen längeren Zeitraum auf dem Bürgersteig stehen bleiben. Vor allem behinderte Bürger, die auf einen Rollstuhl oder einen Rollator angewiesen sind, müssen dann auf die Straße ausweichen. Oftmals wegen der hohen Bordsteinkanten nicht möglich.

Die zu leerenden Abfallbehälter müssen gemäß § 12 der Abfallentsorgungssatzung so platziert werden, dass weder der Straßenverkehr noch die Fußgänger gefährdet oder behindert werden. Ist ein Gehweg vorhanden, so sind die Behälter auf dem Gehweg am Fahrbahnrand zu stellen. Nach der Entleerung sind die Behälter durch die Anschlusspflichtigen unverzüglich wieder aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen.

Dies ist eventuell dann nicht immer möglich, wenn der Anschlusspflichtige erst am späten Nachmittag wieder nach Hause kommt. Nur sprechenden Menschen ist zu helfen, sagt eine Redensweisheit. Vielleicht ist der Nachbar bereit, nach der Leerung die Abfalltonne wieder auf das Grundstück zu stellen. Das Abfuhrunternehmen sollte dazu angeregt werden, die geleerte Tonne nicht einfach auf den Bürgersteig zu stellen, sondern am Rand des Bürgersteigs. Die Stadt Gelsenkirchen bietet m. W. für kleines Geld einen Dienst an, die Tonnen am Abfalltag herauszuholen und wieder an seinen Platz auf dem Grundstück zu stellen.

Die Verwaltung sollte bei der nächsten Zustellung des Bescheides über Steuern und sonstige Abgaben in einem Schreiben auf die rechtlichen Vorgaben der Abfallentsorgungssatzung hinweisen. Was gedenkt die Verwaltung zu tun, um diesen Zustand zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Roth

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