Guten Tag Herr Rexforth,
gemäß § 46 Abs. 1 GO NRW i. V. mit § 3 (Fn4) der Entschädigungsverordnung besteht ab dem 01.01.2017 erstmals ein Anspruch der Ausschussvorsitzenden auf zusätzliche Zahlung einer erhöhten Aufwandsentschädigung (z. B. 228,50 € pro Monat in 2021). Ausgenommen sind der Wahlprüfungsausschuss und der Wahlausschuss. Außerdem hat der Rat am 06.04.2017 beschlossen, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, weil dieser Ausschuss selten tagt, ebenfalls von der zusätzlichen Aufwandsentschädigung auszuschließen. Für uns war dies seinerzeit nicht nachvollziehbar, weil der Ausschussvorsitzende, wenn er seine Funktion gewissenhaft ausübt, einen fast 1000-seitigen Haushalt zu analysieren hat und es dafür eine gewisse Vorkenntnis bedarf.
Im Jahre 2017 wurden lediglich bis zum 15.04. die Aufwandsentschädigungen ausgezahlt. Durch Verzichtserklärung der Ausschussvorsitzenden erfolgten dann keine Zahlungen mehr bis zum Ende der Wahlperiode im September 2020. Dadurch konnte die Gemeinde Schermbeck durchschnittlich jedes Jahr rund 10.000 € einsparen.
Nunmehr haben wir nach mehreren Nachfragen im Rathaus erfahren, dass seit der letzten Kommunalwahl im September 2020 die Aufwandsentschädigungen an die Ausschussvorsitzenden ausbezahlt werden. So erhält u. a. die Ausschussvorsitzende des Kultur-, Schul-, Sport- und Sozialausschusses monatlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung, die z. B. im Jahre 2021 228,50 € x 12 Monate = insgesamt 2.742,00 € jährlich betrug. In 2021 fanden zwei Ausschusssitzungen statt.
09.02.2021 von 16:00 – 17:20 Uhr = 1,5 Std.
30.11.2021 von 16:00 – 16:37 Uhr = 0,5 Std
2,0 Std.
Der Stundensatz für das Aufrufen der Tagesordnungspunkte und die Durchführung des Sitzungsverlaufs betrug demzufolge 1.371,00 €. Vor dem Hintergrund der Debatte um den Mindestlohn oder der Ankündigung der Schermbecker Verwaltung, dass der Haushaltsausgleich 2023 nur durch eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer B zu erreichen ist, eine unverantwortliche Verausgabung von Steuergeldern. Mag sein, dass dies rechtlich in Ordnung ist. Der Empfänger verhält sich auch gegenüber den übrigen Ratsmitgliedern mit einfacher Aufwandsentschädigung, die in zahlreichen anderen Ausschüssen oder externen Organisationen viele Stunden verbringen, unmoralisch.
Rechtlich völlig in Ordnung (§ 3 EntschVO NRW) ist, dass Fraktionsvorsitzende mit mindestens 8 Mitgliedern eine zusätzliche 3-fache Aufwandsentschädigung erhalten. Außerdem erhält sein Vertreter eine 1,5-fache zusätzliche Aufwandsentschädigung. Es gab vor Jahren in der CDU die Abmachung, dass Doppelmandate, also ein Mandat im Rat und gleichzeitig im Kreistag, nicht erlaubt sind. Davon hat sich inzwischen die CDU verabschiedet. Der Korrektheit wegen muss festgestellt werden, dass bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls Doppelmandate ausgeübt werden. Bei gleichzeitigem Ausschussvorsitz werden insgesamt Aufwandsentschädigungen erzielt, ohne die erheblichen Bezüge in den Sparkassengremien, wofür ein Arbeitnehmer bei Mindestlohn 160 Stunden im Monat arbeiten muss. Auch in diesem Fall sollte der Ausschussvorsitzende auf seine zusätzliche Aufwandsentschädigung verzichten.
Wir bitten Sie, Herr Rexforth, sich bei den betreffenden Ausschussvorsitzenden dafür einzusetzen, dass sie für die restliche Zeit in dieser Wahlperiode auf die Auszahlung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung für ihren Ausschussvorsitz verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Roth
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